Fahrerschulung B96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Bemerkung
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen: Klasse B
Hinweise:
Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.