Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

• Mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
• Von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer

Anhänger

Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Bemerkung

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)

Voraussetzungen: keine

Einschluss: Klasse L und AM