Klasse A1
Krafträder (Leichtkrafträder) – Zweiräder, auch mit Beiwagen mit
einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
symmetrisch angeordneten Rädern
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
einer Leistung von bis zu 15 kW
Bemerkung:
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: keine
Einschluss: Klasse AM
Bemerkung:
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: keine