Fahrerschulung B196
MOTORRAD fahren OHNE PRÜFUNG
mit einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW / 15 PS und
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
symmetrisch angeordneten Rädern
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
einer Leistung von bis zu 15 kW
Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselziffer 196:
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Mindestalter 25 Jahre
- Die Berechtigung gilt nur im deutschen Inland!
Prüfungen:
Für die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 muss keine Prüfung abgelegt werden, sondern du musst lediglich an einer Fahrerschulung teilnehmen. Deine Fahrschule stellt dir bei erfolgreicher Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung kannst du dir die Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein eintragen lassen.