Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder
mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kleinkrafträder
mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren).

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und Leermasse von nicht mehr als 350 kg.

Bemerkung:
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: keine