Klasse A

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
einer Leistung von mehr als 15 kW oder
mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

einer Leistung von mehr als 15 kW

Bemerkung: Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)

Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt

Einschluss: Klasse A2, A1 und AM

Hinweise:
Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Bemerkung:
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: keine